„Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt“ sagt der Volksmund. Eine Weisheit, der sicherlich viele zustimmen. Dennoch finden heutzutage fast doppelt so viele Wohnungswechsel statt wie noch vor 30 Jahren, ein Trend der vor allem aus der Notwendigkeit nach mehr Flexibilität auf dem
Arbeitsmarkt und dem wachsenden Anteil von umzugsfreudigen Singles in der Bevölkerung erwächst.
Darüber freuen sich natürlich nicht nur die Umzugsunternehmen, sondern auch die Hersteller und Händler von Möbeln und Elektrogeräten. Denn jedes Mal, wenn man die Wohnung wechselt, müssen einige durchaus noch brauchbare Dinge zurückgelassen werden. Das betrifft vor allem Einbauschränke und Küchen, aber auch maßgefertigte Fensterdekorationen wie ein
Plissee, Teppichböden und andere in der Größe unpassende Möbel. Bei der Suche nach einer Wohnung werden viele natürlich versuchen, ihre wertvollsten Einrichtungsgegenstände auch darin unterzubringen, doch dann kann es auch noch passieren, dass diese beim Umzug beschädigt werden.
Deshalb sind in jeder Hausratversicherung auch Schäden, die durch einen Wohnungswechsel entstehen, versichert. Vorausgesetzt, man meldet den Umzug rechtzeitig bei der Versicherung an. Falsch wäre es deshalb, aufgrund eines Wohnungswechsels die Hausratversicherung zu kündigen. Auch wenn z. B. zwei Personen zusammenziehen und aus zwei Hausräten praktisch einer wird. Hier sollte man die eine Hausratversicherung erst kündigen, wenn der Umzug abgeschlossen ist.
Lässt man den Wohnungswechsel von einem Umzugsunternehmen durchführen, ist diese natürlich für eventuell auftretende Transport-Beschädigungen an Möbeln, Elektrogeräten oder auch an Wänden, Böden und Türen in der alten und neuen Wohnung verantwortlich. Allerdings sollte man den Umzug so aufmerksam wie möglich überwachen, denn stellt man erst nach einer Woche beim Auspacken und Einräumen fest, dass z. B. die guten
Dunlopillo Matratzen verschmutzt wurden oder eine Tasse vom guten Meißener Porzellan zu Bruch ging, ist es schwierig, die Schuldigen im nachhinein noch zu finden.
Für solch preisintensive Haushaltsgegenstände sollte man auf jeden Fall auch immer den Kassenzettel aufbewahren. Darüber hinaus sind in einer normalen Hausratversicherung Wertgegenstände wie Schmuck, Antiquitäten, Gemälde oder eben
Meißener Porzellan nur bis zu einem bestimmten Wert versichert, außer man schließt eine zusätzliche Versicherung für diese Wertgegenstände ab, was aber oftmals sehr viel höhere Versicherungsbeiträge zur Folge hat.