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  Unfallversicherung
 

Eine Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei allen Berufs- und Freizeitunfällen.

Es gibt auch die Möglichkeit, entweder nur Freizeit-, oder nur Berufsunfälle zu versichern.

Die Leistungen einer Unfallversicherung gelten für alle bleibenden Körperschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Das ist unabhängig davon, ob die versicherte Person durch die Verletzung berufsunfähig wird oder nicht.

Unter dem Begriff Unfall versteht man "ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch man eine Gesundheitsschädigung entsteht".

Der Vorteil dieser Versicherung im Gegenzug zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist , dass diese im Falle einer Invalidität auch dann leistet, wenn es keine direkte Berufsunfähigkeit gibt.

Zu ihrem eindeutigen Nachteil gehört aber, dass sie im Falle krankheitsbedingter Ursachen keinen Versicherungsschutz bietet.

  • Leistungen einer Unfallversicherung:


  • In der Regel werden folgende Leistungen durch eine Unfallversicherung angeboten:

  • Invaliditätsleistung


  • Wenn infolge eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit entsteht, erhält die versicherte Person eine einmalige Kapitalleistung. Ausnahme: Wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat, erhält er in diesem Fall eine Rentenzahlung. Die Höhe der Versicherungssumme hängt von dem Grad der Invalidität und der festgelegten Versicherungssumme ab.

  • Krankenhaustagegeld


  • Das festgelegte Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem die versicherte Person in vollstationärer Heilbehandlung bleiben muss. Grundsätzlich gilt das für maximal zwei bis drei Jahre.

  • Krankentagegeld


  • Das festgelegte Krankentagegeld wird für die Zeitdauer der Krankschreibung bezahlt.
    Das gilt für maximal ein Jahr.

  • Genesungsgeld


  • Genesungsgeld leistet in meisten Fällen ( bezüglich der Anzahl der Kalendertagen ) wie das Krankenhaustagegeld. Die Leistung beschränkt sich auf maximal 100 Tage.

    Diese Leistung kann die versicherte Person erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus in Anspruch nehmen und nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abschließen.

  • Kosmetische Operation:


  • Im Falle, dass der Körper der versicherten Person infolge des Unfalls so stark verletzt wurde, dass eine kosmetische Operation notwendig ist, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Behandlungskosten bis zur Höhe der festgelegten Versicherungssumme. ( auch Nebenkosten ). In diesem Fall muss die Behandlung bei minderjährigen Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen.

  • Sofort-Leistung:


  • Bei Schwerstverletzungen kann die Sofort-Leistung sofort nach dem Unfall beanspruchen.

  • Leistung im Todesfall:


  • Falls der Unfall innerhalb eines Jahres zum Ableben führt, kann man die Todesfall-Leistung beanspruchen. Aus diesem Grunde leistet die Versicherungsgesellschaft bei festgelegter Todesfall-Leistung eine Vorauszahlung im Falle, dass eine Invalidität in kurzer Zeit nach dem Unfall vorhersehbar ist.

  • Unfallrente:


  • Wenn der Invaliditätsgrad von mindestens 50% ist, erhält der Versicherte eine Unfallrente, die in meisten Fällen monatlich und lebenslang gezahlt wird.