Alle Schäden, die durch den eigenen Hund, durch eine
Katze oder aber durch das eigene Pferd verursacht werden, werden bei einer Tierhaftpflichtversicherung gedeckt. Die Tierhaftpflichtversicherung tritt in Kraft, wenn beispielsweise bei einer Kutschfahrt die Pferde zum Beispiel bei
Reiten durchgehen und so eventuell Sachgegenstände oder Menschen schaden. So werden alle anfallenden Kosten, die bei einem Unfall passieren, von der Versicherung übernommen.
Der Besitzer des versicherten Tieres ist versichert. Aber auch die Personen, die beispielsweise während eines Urlaubes des Tierhalters, auf das Tier aufpasst.
Bei einer Tierhaftpflichtversicherung sind insbesondere Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden versichert. Dies beinhaltet die finanziellen Schäden als auch die reinen Vermögensschäden.