Newsletter
Abonnieren
Melden Sie sich für unseren Newsletter an, um aktuelle Nachrichten aus dem Versicherungsbereich zu erhalten.
Abonnieren
Home
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Vorsorge, Rente
Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Rentenversicherung
Lebensversicherung
Riester Rente
Risikolebensversicherung
Versicherungsarten
Kfz Vesicherung
Rechtsschutzversicherung
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Finanzen
Berechnung Baufinanzierung
Baufinanzierung
Kreditvergleich
Kreditkarte
Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto
Partner Links
Krankenversicherungsvergleich
dipeo - für Erfolg im Vertrieb
Sturmschäden - Versicherung
Bei besonders heftigen Stürmen treten schnell Schäden auf - ob nun am Haus, an der Wohnung oder am eigenen Auto, die Schäden sind in jedem Fall ärgerlich.

Etwas beruhigter sind in diesen Situationen jene, die Sturmschäden in ihren Versicherungen abgedeckt haben. Was jedoch wird bezahlt und welche Versicherung ist für welche Schäden zuständig? Schäden am Haus, die durch umgestürzte Bäume oder ähnliches verursacht wurden, werden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

Anders ist dies jedoch bei Wasserschäden, die von Überschwemmungen hervorgerufen wurden.

In diesem Fall besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn bei Abschluss der Versicherung auch Elementarschäden mit eingeschlossen worden sind.
Sturmschäden im Haus werden dagegen durch die Hausratversicherung getragen. Damit hier jedoch Leistungen erbracht werden, muss oftmals auch das Haus durch den Sturm beschädigt worden sein.

Kaputte Fenster und Glasscheiben in Türen sind hier jedoch nicht inbegriffen. Diese werden auch nicht durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt, sondern müssen über eine zusätzliche Versicherung erstattet werden, die in der Regel zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.

Etwas einfacher ist es bei Schäden am Auto. Hier zahlt in jedem Fall die Vollkaskoversicherung, solange das Auto während einer Fahrt bei Sturm nicht aufgrund von grober Fahrlässigkeit des Fahrers beschädigt wurde. Personenschäden werden von der Krankenversicherung übernommen mit einigen Ausnahmen, die wiederum in den Bereich einer Unfallversicherung fallen.