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  Risikolebensversicherung
 

Welchem Zweck dient der Abschluss einer Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eigentlich eine reine Vorsorge für den Todesfall des Versicherten.

Im Todesfall der versicherten Person bekommt der Bezugsberechtigte die festgelegte Versicherungssumme, die zumindest eine finanzielle Absicherung ist. Im Gegensatz zur Renten- bzw. Kapitallebensversicherung werden bei der Risikolebensversicherung die Leistungen nur dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragszeit stirbt. Deshalb eignet sich diese Lebensversicherungsform nicht als Geldanlage für die private Altersvorsorge.

Wenn die Versicherungszeit endet, bekommt die versicherte Person in der Regel kein Geld zurückerstattet. Aus diesem Grunde gibt es bei der Risikolebensversicherung für niedrige Beträge einen relativ hohen Versicherungsschutz.

Wem ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist vor allem für junge Familien und Alleinerziehende ratsam, weil diese oft von einem einzigen Lohn abhängen und die Ausbildungsfinanzierung der Kinder sichergestellt werden muss.

Für viele Banken ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens. Deshalb ist für Darlehens- und Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung unverzichtbar. Unverheiratete Paare und Kinderlose sollten eine Risikolebensversicherung dann abschließen, wenn sie hohe monatliche finanzielle Belastungen haben.

Für Singles, Studenten und Auszubildende ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung unnötig, weil sie in der Regel über keinen hohen Lohn verfügen und keine Hinterbliebenen absichern sollten.

Gesundheitsprüfung: Notwendig oder nicht?

In den meisten Fällen verlangen die Versicherungsgesellschaften nur die wahrheitsgetreue und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag für die Beantragung einer Risikolebensversicherung. Wenn die Versicherungssummen über 200.000 € legen, werden in der Regel ärtzliche Untersuchungen notwendig. Das ist der Fall auch beim Eintrittsalter ab 60 Jahre.

Kann man die Versicherungssumme nachträglich verändern?

Eine Änderung der vereinbarten Versicherungssumme ist jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres möglich.

In welchen Fällen zahlt der Versicherer nicht?

Es gibt solche Fällen, bei denen keine Leistungspflicht besteht.

Diese sind folgende:
  • die versicherte Person begeht Selbstmord vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluss
  • die versicherte Person stirbt infolge der kriegerischen Ereignisse
  • die versicherte Person hat bei Vertragsabschluß die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgetreu, unvollständig oder bewußt falsch beantwortet und die falschen Angaben mit ihrem Todesfall im Zusammenhang stehen .