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Die Reisversicherung
Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr. Haben Sie Ihren Urlaub schon geplant oder sogar gebucht? Soll es dieses Jahr auf Griechenland Urlaub, Mallorca oder zum Gardasee gehen? Diese Überlegungen befassen uns wohl alle. Natürlich möchte niemand kurz vor dem Urlaub oder sogar in dem Urlaub, krank werden. Dieses kann u. U. einen finanziellen Verlust für Sie bedeuten.

Die Möglichkeit sich vor Arzt- und Krankenhauskosten zu schützen, besteht darin, eine Reiseversicherung, speziell eine Auslandsreisekrankenversicherung, abzuschließen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt in der Regel nicht oder nur teilweise für die enstandenen Kosten im Ausland auf, daher ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unumgänglich.

Sie erstattet nicht nur die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen (z. B. beim Zahnarzt oder Allgemeinmediziner), sondern auch, wenn es erforderlich ist, den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Zu der Reiseversicherung gehört aber nicht nur die Auslandsreisekrankenversicherung, sondern auch die Reiserücktrittversicherung. Sie bietet Ihnen den Schutz, sollten Sie vor Reiseantritt erkranken, eine Erstattung, des Urlaubspreises. In der Regel tragen Sie, bei unerwarteten schweren Erkrankungen, 20 % mind. 25 €, selbst.

Es gibt allerdings noch die Möglichkeit, bei der Rücktrittsversicherung eine Selbstbeteiligung zu wählen wenn man zum Beispiel auf die Insel Mallorca zu Reisen plant. Hierzu werden, bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen, einige Varianten angeboten. Bei Schiffsreisen gelten, abhängig von den Unternehmen, unterschiedliche Beiträge und unterschiedlicher Versicherungsschutz.