Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtschutzversicherung deckt die Kosten eines Rechtsstreites ab.
Leistungen einer Rechtsschutzversicherung:
Gerichts- und Anwaltkosten bzw. Gutachter- und Zeugenkosten sind von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Außerdem bietet sie finanziellen Schutz im Falle, dass der Versicherte während des Auslandsaufenthaltes die Übersetzung nötiger Unterlagen braucht.
Diese Kosten werden vom Versicherer bis zur im Vertrag bestimmten Versicherungssumme getragen.
Geldbußen und Geldstrafen müssen in der Regel vom Versicherten bezahlt werden.
Wer ist durch eine Rechtsschutzversicherung versichert?
Versichert ist in der erster Linie der Versicherte selbst als Versicherungsnehmer.Hat der Versicherungsnehmer nicht einen ausdrücklichen Singletarif abgeschlossen , ist auch sein Ehepartner sowie seine minderjährigen Kinder mitversichert.
Für erwachsene Kinder gibt es Versicherungsschutz, wenn sie noch nicht verheiratet sind und sich in der Ausbildung befinden.
Außerdem ist es noch möglich auch einen nicht ehelichen Lebenspartner mitzuversichern.
Varianten der Rechtsschutzversicherung:
Allgemeiner Vertragsrechtsschutz sichert Schutz bei Vertragsangelegenheiten.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten bietet Schutz, wenn der Versicherte gegen eine Vereinbarung des Finanzamtes bei der Erbschafts-, Einkommens- oder Lohnsteuer einlegen will.
Arbeitsrechtsschutz bietet Schutz im Falle, dass der Versicherte gerichtlich Streit klären will.
Rechtsschutz in Sachen- und Vertragsrecht bietet Schutz im Falle, dass der Versicherte Streitigkeiten aus Verträgen wie Reise, Versicherung, Reparatur, Darlehen vor Gericht bringen will.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bietet Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht.
Fahrerlaubnis-Rechtsschutz leistet bei Einschränkung oder Entzug des Führerscheines.
Kfz-Vertragsrechtsschutz übernimmt die Kosten der Streitigkeiten bei Kfz-Verträgen. ( wie Kauf, Verkauf, Reparatur usw. von Fahrzeugen ).
Ab wann treten die Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Kraft?
In der Regel gibt es eine dreimonatige Wartezeit ab Abschluss der Versicherung.
Beim Versicherungswechsel bzw. bei Streitigkeiten gilt diese Wartezeit nicht.
Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Die Versicherung kann man entweder zum Ende der Vertragslaufzeit oder zum Ende des Versicherungsjahres problemlos kündigen.
Im Falle, dass eine Unterbrechung stattgefunden hat oder ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, muss man eine Wartezeit von 3 Monaten einhalten, während der Versicherte beim Schadensfall keinen Rechtsschutz hat.
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