Mit einer privaten Rentenversicherung kann man die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung schließen.
Diejenigen Personen, die ausschließlich auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hoffen, müssen mit einem Absinken ihres Lebensniveaus rechnen.
Die Finanzierung der gesetzlichen Rente wird zukünftig nur über eine Steigerung der Beitragssätze absichern.
Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist freiwillig, niemand ist dazu gezwungen, aber es lohnt sich auf jeden Fall.
Finanzierung der privaten Rentenversicherung:
Die private Altersvorsorge wird durch Beiträge und Zinsen der versicherten Person finanziert.
Arten von Rentenversicherungen:
Aufgeschobene Rentenversicherung
Darunter versteht man ein Abschluss der Versicherung über eine bestimmte Laufzeit und Erhalten dann einer gezahlten Rente.
Das heißt:
Das erforderliche Kapital wird durch regelmäßige Beitragszahlungen über einen bestimmten Zeitraum angespart.
Vor Ende der Aufschubphase entscheidet die versicherte Person , ob sie eine monatlichen Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung beansprucht.
Sofortbeginnende Rentenversicherung
Bei dieser Art der Rentenversicherung wird einen bestimmten Beitrag in die Rentenversicherung gezahlt und ab dem nächsten Monat eine Rente erhalten.
Der Unterschied zwischen der aufgeschobenen Rente und der Sofortrente ist, dass bei der sofortbeginnenden Rente die versicherte Person auf die Aufschubphase verzichtet. Der Beitrag wird in Form eines größeren Geldbetrages auf einmal gezahlt. ( Einmalbeitrag )
Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei dieser Form der Anlage wird in verschiedene Fonds wie zum Beispiel Aktien- oder Rentenfond investiert. Diese ist eine Kombination von Fondssparplan und Rentenversicherung.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Rentenversicherung wird der Sparanteil der Prämie bei der fondsgebundenen Rentenversicherung in Wertpapieren angelegt.
Kündigung
Die Kündigung der privaten Rentenversicherung hat in der Regel negative finanzielle Folgen. Deshalb sollte eine Kündigung gut überlegen.
Die Kündigung ist vor dem jeweiligen Rentenbeginn möglich.
In der Aufschubphase kann sie sowohl ganz als auch teilweise zum Ende des laufenden Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
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