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Piloten-Absicherung
Nicht erst seit dem es Flugzeuge gibt, sind Menschen vom Fliegen fasziniert. Die Faszination hat in der Mythologie ihre Spuren hinterlassen, zum Beispiel in der Gestalt des Ikarus. Obwohl die alten Griechen nur davon träumen konnten, in die Lüfte zu steigen, wussten sie bereits, dass der Flieger vor allem eines sein musste: besonnen. Ikarus, der übermütig der Sonne zu nahe fliegt, damit seine wächsernen Flügel zum Schmelzen bringt und ins Meer stürzt, hätte gut ein Lehrstück für junge Piloten in der Flugschule sein können – viele sind sich über die Gefahren und die finanziellen Risiken ihres Hobbys nicht im Klaren.
Der Ernstfall muss durchaus nicht gleich der Absturz sein; bereits ein Schaden an einer geliehenen Maschine oder an Dritte kann Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, die ziemlich teuer sein können. Deshalb sollte sich der Pilot finanziell gut absichern. Die Technik der Flugzeuge ist ausgefeilt und kostspielig – Unfälle können leicht Beträge in Millionenhöhe nach sich ziehen.
So mancher Flieger hätte damit ein Leben damit zu tun, Schulden zu tilgen. Gleiches gilt im Übrigen für die Liebhaber von Modellbau und Flugmodellen, ob Helikopter, Segler oder Zeppelin. Die Besitzer können mittlerweile ihre Modelle nicht mehr über die Haushaftpflicht absichern und brauchen einen zusätzlichen Schutz.
Wer zahlt, wenn es kracht?
Prinzipiell gilt: Ein Pilot, der an einem gemieteten Flugzeug Schaden verursacht, haftet in vollem Umfang gegenüber dem Halter. Deshalb sollte der Flieger stets auf seinen Versicherungsschutz achten. Ob bei einem Schaden die Versicherung einspringt oder sogar Schadensersatzforderungen stellt, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei spielt zum Beispiel die Mindestflugerfahrung des Piloten eine Rolle oder ob der Versicherte in der Versicherung auch namentlich genannt wird. Ist das nicht der Fall, zahlt keine Versicherung. Deshalb sollte vor dem Flug kontrolliert werden, ob der Pilot  in der Versicherung erwähnt wird. Ob eine Versicherung einen Schaden trägt, ist insbesondere davon abhängig, ob der Schaden nach Einschätzung der Versicherung leicht oder grob fahrlässig begangen wurde. Die Einschätzung der Fahrlässigkeit kann dazu von Land zu Land unterschiedlich ausfallen, je nach Strenge der jeweiligen Richtlinien.

Ein Muss: die CSL-Versicherung (Combine Single Limit)
Die CSL-Versicherung ist eine Flughaftpflichtversicherung, die Piloten gegen hohe Schadensersatzansprüche absichert. Die Höhe von zivilen Ansprüchen an Piloten, die einen Unfall verursacht haben, ist nicht beschränkt. Das hat leicht die Folge, dass Schadenforderungen den Piloten lebenslang finanziell belasten können. Die CSL-Versicherung ist eine Kombination von Luftfahrt- und Insassenversicherung und sichert gegen Schäden, die außerhalb des Flugzeuges entstehen. Die versicherte Summe sollte bei einer zweisitzigen Maschine mindestens vier Millionen Euro betragen und bei einer fünfsitzigen sieben Millionen Euro. Viele Flugzeugbetreiber verzichten auf eine Haftpflichtversicherung, um Kosten zu sparen. Deshalb sollte der Pilot sich nicht einfach von günstigen Flugminuten locken lassen, sondern ruhig beim Flugzeugvermieter nachfragen, mit welcher Summe die Maschine abgesichert ist. Manche Vereine haben sich von Haus aus versichert.

Insassenversicherung
Die Insassenversicherung kommt bei Schaden an den Passagieren auf. Die Versicherungssumme wird mit dem Versicherungsvertrag abgeschlossen. Wichtig zu beachten ist, dass der Co-Pilot in der Polizze als „Passagier“ bezeichnet wird; die Insassenversicherung sichert nicht gegen Forderungen der Crew. Den Vermerk sollte sich der Pilot vom Flugzeughalter vor dem Flug unbedingt bestätigen lassen.

Flugkaskoversicherung
Die Flugkasko ist eine Versicherung gegen Schäden am Flugzeug. Da sie in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verzichten viele Flugzeugvermieter auf sie. In Falle einer Beschädigung der Maschine bezahlt der Pilot als Verursacher in voller Schadenshöhe ihres Zeitwertes. Deshalb sollte sich der Flieger unbedingt erkundigen, ob der Flugzeugwert von der Versicherungssumme gedeckt ist. Auch lohnt es sich zu fragen, was der Ausfall der Masche kosten könnte.

Luftfahrtrechtschutzversicherung
Der Luftfahrtsrechtsschutz ist eine spezielle Form vom Verkehrsrechtsschutz. Die Versicherung sichert gegen Kosten ab, die durch gerichtliche Streitigkeiten entstehen. Streitfälle können sich zum Beispiel aus den Versicherungsverträgen oder direkt mit der Kaskoversicherung ergeben, wenn es darum geht eine höhere Schadenssumme zu übernehmen. Einige Flugsport-Vereine bieten die Luftrechschutzversicherung mit Solidarhaftpflichtversicherung an. Sie haben den Vorteil, dass sie hohe Beträge ersparen. So können jährliche Prämien von 3 Euro bereits Summen von 30 000 Euro absichern.

Haftpflicht für Modellflieger
Aber nicht nur die Piloten „großer“ Maschinen müssen gegen Schadensforderungen gewappnet sein, auch die Besitzer von flugfähigen Modellen. Seit 2005 muss jedes Flugzeug unabhängig von seinem Gewicht versichert sein. Private Haftpflichtversicherungen decken Schäden in der Regel nicht ab, anders als früher, wo die Verträge durchaus noch einen Versicherungsschutz für Maschinen ohne Antrieb bis zu fünf Kilogramm beinhalten konnten. Die deutschen Modellflieger-Verbände bieten  für ihre Mitglieder verschiedene Versicherungspakete an, so zum Beispiel der Deutsche Aero Club (DAeC), der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) und die Deutsche Modellflieger Organisation (DMO). Die Höhe der Beträge ist jeweils abhängig vom Gewicht der Flugzeuge. Allerdings sollten Modell-Flieger beachten, dass das Fluggewicht sich aus dem Umschlossenen Raumvolumen und der Gewichtsumme der Einzelteile zusammensetzt. Flugmodelle, die über 25 Kilogramm Fluggewicht haben, müssen beim DAeC oder beim DMFV vor dem Betrieb abgenommen werden, bevor sie der Besitzer versichern lassen kann.