Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist jedem Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die der Versicherte anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von ihm verursachten Verkehrsunfall zufügt.
Zu diesen Schäden gehören: Personenschäden, Vermögens- bzw. Sachschäden.
Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt muss der Versicherte auch eine Versicherungsbestätigungskarte ( auch Doppelkarte genannt ) vorlegen.
Der Geltungsbereich dieser Versicherungsart ist in europäischen Ländern.
Zusätzlich hat jeder Autobesitzer die Möglichkeit auch eine Kaskoversicherung abzuschließen.
Diese deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Je nach Umfang und Art der Leistungserstattung gibt es zwei Varianten der Kaskoversicherung: Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist im Gegenzug zur Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung und übernimmt die Kosten für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen.
Die Teilkaskoversicherung umfasst grundsätzlich folgende Risiken: Explosion, Feuer, Blitzschlag, Diebstahl, Hagel, Sturm,Haarwildschäden, Überschwemmung, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung, Marderbriss an Schläuchen, Leitungen und Kabeln.
Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens ist es möglich, die Versicherungsprämie je nach Höhe des Selbstbehaltes deutlich zu senken.
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist in der Regel empfehlenswert.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Sie schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.
Ausserdem übernimmt sie die Kosten für Schäden, die durch Unfall, Fahrerflucht oder böswillige Handlungen fremder Personen entstehen.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist grundsätzlich bei sehr teueren bzw. neueren Fahrzeugen zu empfohlen.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung bietet Schutz allen Insassen beim Betrieb eines Farzeugs. Darunter versteht man Lenken, Benutzen, Ent- und Beladen, Aus- und Einsteigen, Abstellen.
Sie ist eine sogenannte überflüssige Versicherung und nicht unbedingt zu empfohlen, denn die meisten Risiken der Insassen-Unfallversicherung sind bereits durch andere Versicherungen abgedeckt.
Sinnvoller ist deshalb eine normale Unfallversicherung abzuschließen, denn sie zahlt in der Regel bei allen Unfällen, egal ob sie im Haushalt oder in der Freizeit entstehen.
Zu den Leistungen einer Insassenunfallversicherung gehören grundsätzlich folgende: Unfall-Krankenhaustagegeld, Unfall-Tagegeld, Invaliditätssumme, Todesfallsumme.
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