Was versteht unter dem Begriff “Hausrat”?
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die sich im Haushalt befinden, auch wenn sie dem Besitzer nicht gehören.
Gegenstände, die zur Einrichtung gehören – Möbel, Bilder, Teppiche, Lampen, Spiegel usw.
Gegenstände, die verbraucht werden – Nahrungs- und Genussmittel ( Getränke, Gemüse, Gewürze, Zucker, Kaffee usw. )
Gegenstände, die gebraucht werden – Haushaltsgeräte, Geschirr, Bekleidung ( Kaffemaschine, Allesschneider, Fernsehgerät, Waschmaschine, Uhren, Telefon, Ledersachen, Textilien usw. )
Haustiere ( Zierfische, Vögel, Katzen, Hunde )
Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung ab?
Eine Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Explosion, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, Raub, Frost- und Rohrschäden, Leitungswasser, Hagel und Sturm entstehen.
Gegen Aufpreis ist es möglich auch folgende Schäden zu versichern:
- einfachen Diebstahl
- Einbruchdiebstahl Kfz
- Elementarschäden
- Glasbruchschäden an Gebäudeverglasungen und Mobiliar
- Wasseraustritt aus Aquarien
- Fahrraddiebstahl
- Implosion
Schäden, die nicht versichert sind:
Für bestimmte Schadenursachen gibt es keinen Versicherungsschutz , denn sie sind nicht kalkulierbar und denn sie würden zu unbezahlbaren Beiträgen führen .
Nicht versicherte Schäden sind:
- die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- die vom Besitzer fahrlässig verursacht wurden
- die durch Kriegsereignisse oder Kernenergie entstehen
Ausserdem gibt es keinen Versicherungsschutz auch im Falle, dass die Beraubungs- bzw. Einbruchdiebstahlschäden durch bei dem Besitzer wohnende Personen begangen wurden.
Kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Reinigungs- bzw. Planschwasser oder Sturmflut entstehen.
Muss eine Selbstbeteiligung festlegen?
Nein, das ist kein Muss, aber es gibt die Möglichkeit Schäden bis zu einem gewissen Betrag selbst zu bezahlen.
In diesem Falle ist es möglich eine entsprechende Selbstbeteiligung festzulegen.
Wie kann den bestehenden Vertrag kündigen?
Wenn die Hausratversicherung zur Zeit noch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft besteht, kann diesen zum Vertragsablauf kündigen.
Das Kündigungsschreiben soll spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Gesellschaft abgeben.
Die Kündigung ist möglich auch im Falle, dass ein Versicherungsfall besteht.
In diesem Fall muss das Kündigungsschreiben die Versicherungsgesellschaft spätestens einen Monat nach Zahlung der Entschädigung erreichen. Der Vertrag endet dann einen Monat nach dem Eingang oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Ausserdem kann den Vertrag auch im Erhöhungsfall des Beitragssatzes kündigen.
In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Erhöhung abschicken.