Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Versicherung, deren Abschluss für jeden Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben ist.
Diese deckt die durch Gebrauch des Fahrzeugs verursachte Schäden ab.
Eigene Schäden des Versicherungsnehmers sind nicht getragen.
Schäden, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt, sind: Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden.
Grundbesitzer- und Haushaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist für jeden zu empfohlen, der ein
Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück in Besitz hat. Sie ist eine nützliche Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Das Bauherrenrisiko ist in der Regel in der Betriebshaftpflichtversicherung oder in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, aber bei den meisten Versicherungsgesellschaften auf eine festgelegte Bausumme begrenzt.
Wenn diese Summe überschritten wird, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.
Tierhaftpflichtversicherung
Eine Tierhaftpflichtversicherung ist jedem Tierhalter zu empfohlen.
Sie deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten des versicherten Tieres entstehen können.
Versichert sind folgende Personen: der Tierhalter, dessen Familienangehörige, Bekannte, Freunde, die mit dem Tier ausgehen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken von industriellen Unternehmen, Handwerkern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden an.
Haushaftpflichtversicherung
Die Haushaftpflichtversicherung tritt in Kraft, wenn Schäden infolge der Fahrlässigkeit des Versicherten verursacht wurden.
Sie ist eine von den wenigsten Versicherungen, die in einem erheblichen Umfang vor den alltäglichen Schäden schützen kann.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz tritt zu dem im Versicherungsvertrag genannten Zeitpunkt in Kraft und gilt für den Zeitraum, der im Vertrag bestimmt wurde.
Ist die private Haftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gelten die Verträge im Ausland bis zu einem Jahr.
Wenn der Versicherte länger im Ausland bleiben möchte, kann er die Geltungsdauer auf schriftlichen Antrag verlängern.
Es gibt keinen Versicherungsschutz in folgenden Fällen:
Der Versicherungsnehmer verletzt jemanden oder zerstört etwas absichtlich.
Schäden, die an gemieteten oder geliehenen Sachen entstehen , sind auch nicht mitversichert.