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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Für den privaten Bauherrn ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar, da er ohne eine solche bei Eintritt eines Schadens leicht an die Grenze seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gelangen kann. Bei kleineren Bausummen ist diese Versicherung jedoch entbehrlich, da sowohl die Privat- als auch die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden bis zu einer vertraglich festgelegten Bausumme abdeckt. In einigen Verträgen ist jedoch nicht die Bausumme, sondern die Entschädigungssumme pro Schadensfall begrenzt. Da auch eine eher kleine Baumaßnahme einen großen Schaden verursachen kann, ist in diesem Fall der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung unumgänglich.

Der Bauherr haftet für die Verkehrssicherheit der Baustelle. Das heißt, er muss sie ausreichend beleuchten und das unbefugte Betreten wirksam verhindern. Ein bloßes Schild, mit welchem das Betreten der Baustelle verboten wird, befreit nicht von der Pflicht zur Bewahrung der Verkehrssicherheit. Dass Eltern für ihre Kinder haften, ist gesetzlich ohnehin nur in eng abgegrenzten Fällen zutreffend.

Viele Schäden betreffen ohnehin Menschen, welche sich mit Erlaubnis des Eigentümers auf der Baustelle aufhalten; typisch sind Verletzungen von Freunden und Bekannten, denen das neue Eigenheim beziehungsweise das Massivhaus bereits vor Fertigstellung gezeigt werden soll.
Der Bauherr überträgt zwar die Verantwortung für die Baustelle üblicherweise im Bauvertrag auf den Bauunternehmer, er ist dennoch für dessen Überwachung zuständig.

Als Baustelle gilt im Rahmen der Haftung nicht nur ein Neubau, auch eine Renovierung oder ein Umbau birgt das gleiche Risiko.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung befriedigt die Ansprüche geschädigter Personen auf Schadenersatz, zugleich wehrt sie ungerechtfertigte Ansprüche ab. Ob im Einzelfall der Bauherr oder der Bauunternehmer für einen eingetretenen Fremdschaden verantwortlich ist, klären die entsprechenden Versicherungen untereinander. Wer keine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt, weil er sich auf die Haftung des Unternehmers verlässt, muss diese nicht selten auf eigenes Risiko vor Gericht einklagen.

Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung orientieren sich bei den meisten Gesellschaften nach dem Umfang der Bauarbeiten und nach der Bausumme. Üblich ist die Begleichung der Versicherungsprämie für die gesamte Bauzeit in einer Summe; eine andere Zahlungsweise ist gegen Aufpreis in der Regel möglich. Die Dauer der versicherten Bauzeit ist üblicherweise auf maximal 24 Monate begrenzt, bei einer längeren Bauphase ist eine Verlängerung oder der erneute Abschluss einer Versicherung erforderlich. In der Praxis sind aber fast alle privaten und der größte Teil der gewerblichen Baumaßnahmen nach weniger als zwei Jahren abgeschlossen, so dass eine Verlängerung nicht erforderlich ist.

Des Weiteren wird der Preis einer Bauherrenhaftpflichtversicherung durch die gewählte Gesellschaft bestimmt, zwischen denen deutliche Preisunterschiede bestehen. Die preislich günstigste Versicherung lässt sich recht einfach im Internet finden; dort sind auch Erfahrungsberichte über die Servicequalität der einzelnen Gesellschaften veröffentlicht. Eine schnelle und großzügige Regulierung im Schadensfall verhindert Auseinandersetzungen mit möglicherweise geschädigten Personen. Eine Möglichkeit zum preiswerten Abschluss eines Vertrages für die Bauherrenhaftpflichtversicherung stellt die Wahl des Unternehmens dar, bei welchem bereits ein Vertrag für die Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht, da die meisten Versicherungen Rabatte einräumen, wenn ihre Bestandskunden weitere Verträge abschließen. Ein Rabattangebot der eigenen Versicherung darf aber nicht dazu führen, auf einen Preisvergleich zu verzichten.